Hygienekonzept Covid-19
Hygienekonzept der JBG Haddeby
zur Infektionsprophylaxe von Covid-19
Stand 01.03.22
Das Hygienekonzept wurde erarbeitet, um schnellstmöglich wieder einen zumindest eingeschränkten Probenbetrieb zu ermöglichen. Unser Hygienekonzept fußt auf den aktuellen medizinischen Erkenntnissen. Zusätzlich wurden zwei aktuelle Studien über die Infektionsgefahr bei Blasorchestern (Bundeswehr Universität München und der Berliner Charité) berücksichtigt. Nach dem 2. Lockdown ist Blasmusik im freien unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 3m untereinander und 6m zum Publikum wieder erlaubt. Zusätzlichen Schutzmaßnahmen gegen die Aerosolverbreitung und das Auffangen von Kondenswasser, müssen zwingend bei Proben und Auftritten in geschlossenen Räumen durchgeführt werden (Siehe §7 u. §8). Bei Verwendung von geeigneten physischen Barrieren zur Verringerung der Tröpfchenübertragung kann der Mindestabstand entsprechend reduziert werden. Siehe hierzu §6-9 unseres Hygienekonzeptes. Mit der Ersatzverkündung vom 29.05.01 mit Wirkung zum 31.5.21 sind auch wieder Veranstaltungen und Proben mit Blasmusik in kleinen Gruppen, unter Beachtung von Sicherheitsabständen und Hygienemaßnahmen, in geschlossenen Räume möglich. Eine aktuelle schriftliche Genehmigung durch das Gesundheitsamt Schleswig-Flensburg liegt hier zusätzlich vor.
Für Proben in geschlossenen Räumen sind laut Landesverordnung vom vom 19.11.21 mit Wirkung vom 22.11.21 nur noch für vollständig geimpfte und genesene zulässig (2G-Regel) Der verantwortliche Ausbilder oder Dirigent ist für das Einsammeln und Abheften dieser Nachweise verantwortlich.
Jeder Teilnehmer muss sich vor der Probe mit der Luca-App selbstständig für den Veranstaltungsraum registrieren. Hierfür stehen an und in jedem Raum/Bereich entsprechende QR-Codes zur Verfügung. Beim Verlassen des Geländes wird man denn automatisch ausgebucht, wenn diese Funktion zuvor im Handy freigeschaltet ist. Sollte ein Teilnehmer aus technischen oder persönlichen Gründen sich nicht mit der Luca-App registrieren wollen, kann er auch handschriftlich dem Dirigenten oder Ausbilder seine kompletten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) überreichen. Ohne digital oder schriftlich hinterlegten Kontaktdaten ist die Teilnahme an Proben und Veranstaltungen nicht gestattet. Optional kann sich jeder zusätzlich freiwillig mit der Corona-Warn-App registrieren. Entsprechende QR-Codes werden ausgehängt. Für die allgemeine Registrierung der Anwesenden bleibt aber die Registrierung der Luca-App obligat.
Die Sanitären Einrichtungen des Vereins dürfen unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln genutzt werden.
Da wir täglich neue Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen vor allem mit Covid-19 erhalten und auch sich die Gesetzeslage ständig ändert, wird dieses Hygienekonzept regelmäßig überprüft und den aktuellen Anforderungen angepasst. Auch bei Erkenntnissen, die während des Probebetriebes entstehen, ist eine weitere Anpassung möglich. Eine strikte Umsetzung des Hygienekonzeptes ist im Interesse aller notwendig, damit wir zumindest mit Einschränkungen wieder zusammen musizieren können. Dieses Konzept gilt prinzipiell auch für alle Veranstaltungen wie Konzerte/Auftritte der JBG, sobald diese wieder zulässig und auch wieder sicher möglich sind. Besondere gesetzliche Vorgaben sind hier selbstverständlich mit einzubeziehen.
- Jedes Mitglied achtet beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten auf den gebotenen Abstand von 1,5 m. Das Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes ist hierbei Pflicht. Der Mundschutz sollte solange wie möglich getragen werden. Alle Orchestermitglieder, die diesen auch während der Probe tragen können (Schlagzeug/Percussion, Ausbilder, Dirigent usw.), wird empfohlen, diesen auch während der Probe zu tragen. Der Mundschutz ist bei Bläser während der Probe wegzulassen, dafür sind aber spezifische Hygienemaßnahmen (siehe vor allem §7 u. 8) notwendig. Dies erhöht die Sicherheit aller beteiligter. Bei Einzelunterricht kann bei ausreichend Sicherheitsabstand ggf. auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten. Hierbei sind Masken mit Atemauslassventil nicht zulässig, da sie andere Ochestermitglieder aktiv gefährden.
- Beim Betreten der Proberäume und nach dem Toilettengang (nach dem Händewaschen) muss jedes sich Mitglied die Hände desinfizieren. Genügend Desinfektionsmittelspender/Möglichkeiten sind hierfür zur Verfügung zu stellen. Das heißt am Eingang und in allen genutzten Räumen inclusive der Toilette werden Händedesinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Toilette ist zusätzlich das Vorhandensein von ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher sicher zu stellen.
- Nichtorchestermitglieder und Ochestermitglieder ohne eigene Proben/Aufgaben ist es untersagt, während der Proben die Proberäume zu betreten, damit gewährleistet ist, dass sich immer die kleinstmögliche Anzahl an Personen in dem Proberäumen aufhalten. Eltern/Großeltern usw. werden auch im eigenen Interesse gebeten, Ihre Kinder/Enkelkinder an der Eingangstür abzugeben und dort auch wieder in Empfang zu nehmen. Die nötige Unterstützung vor allem der kleineren Mitglieder wird durch die Ausbilder unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet.
- Es wird von dem Dirigenten und dem Ausbilderteam (ggf. mit Rücksprache des Vorstandes) im Vorfeld festgelegt welche Mitglieder in einem klar begrenzten Zeitraum Ihre Probe haben (Einzelproben und Proben im Kleinorchester). Jedes Orchestermitglied wird dringend gebeten sich an diese vorgegebenen Zeiten zu halten und erst kurz vor dem Probenzeitraum ins Gebäude zu gehen und es nach der Probe schnellstmöglich wieder zu verlassen. Durch die zeitliche Organisation mit ausreichend Pausen zwischen den Proben ist sicherzustellen, das sich es zu keinem Zeitpunkt zu einer Überfüllung der Räume kommt. Es ist von jedem Orchestermitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigten eine definitive Zusage bzw. Absage zur Probe notwendig. Von jeder Probe ist eine Teilnehmerliste zu erstellen. Dafür wird zur Vereinfachung ab sofort die Luca-App benutzt. Jedes an Proben und sonstigen Veranstaltungen teilnehmende Vereinsmitglied muss sich dafür eigenverantwortlich, über den zur Verfügung gestellten QR-Code, mit korrekten Daten bei der Luca-App anmelden. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald der Veranstaltungsbereich wieder verlassen wird, vorausgesetzt diese Funktion wird vom Handy unterstützt und ist freigeschaltet. Es gibt für verschiedenen Proberäume/Bereiche unterschiedliche QR-Codes, dies erleichtert im Coronafall die Zuordnung, sodass dann ggf. nicht alle Mitglieder in Quarantäne müssen. Für die korrekte Führung sind die Ausbilder bzw. der Dirigent verantwortlich.
- Jedes Orchestermitglied hält sich nur in dem für seine Probe zugewiesenen Raum auf. Das Umziehen und Vorbereiten auf die Probe erfolgt ausschließlich in diesem Raum.
- Die Abstandsregel in der Probe beträgt zwischen den Spielern seitlich 1,5 bis 2 Meter, nach vorn 2 bis 3 Meter.
- Bei allen Blechblasinstrumenten wird bei Proben in geschlossenen Räumen vor den Schalltrichter ein Tuch gehängt, um eine möglichst geringe Verbreitung von Aerosolen zu erreichen. Jeder Blechbläser hat ein eigenes zweites Tuch für die Entsorgung seines Kondenswassers mitzubringen.
- Bei allen Holzblasinstrumenten wird bei Proben in geschlossenen Räumen durch ein entsprechend großes Tuch das gesamte Instrument bedeckt. Querflöten sind auf der rechten Seite in der 1. Reihe zu platzieren, um den Luftstrom vom Orchester wegzuführen. Bei Bedarf kann durch Aufstellen eines Ständers mit Tuch eine zusätzliche Abgrenzung erfolgen. Ist nur eine Querflöte anwesend kann durch eine entsprechende Platzierung (kein Vordermann) auf das Tuch verzichtet werden.
- Jeder Instrumentalist spielt aus seinen eigenen Noten.
- Die Entfernung des Dirigenten zum nächsten Spieler beträgt 2 Meter.
- In den Pausen zwischen den Gruppen und während der Probe wird in regelmäßigen Abständen (spätestens nach 30-45 Minuten) ausreichend gelüftet.
- Bei ersten Anzeichen von nur leichten Erkältungssymptomen (Unwohlsein, Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur/Fieber usw.) ist die Teilnahme an der Probe untersagt. Auch Orchestermitgliedern in Quarantäne oder welche, die in den letzten 5 Tagen Kontakt zu Personen gehabt hatten, die an Covid-19 erkrankt bzw. Infiziert waren, ist die Teilnahme an den Proben verboten. Um eine, wenn auch kurzfristige Absage wird zur Verbesserung der Planung gebeten.
- Sollte ein Orchestermitglied an Covid-19 erkranken, ist dies dem Vorstand unverzüglich zu melden, damit zwingende Konsequenzen gezogen werden können. Dies ist nicht notwendig, wenn das Orchestermitglied 14 Tage vor Auftreten der Erstsymtome keinen Kontakt mehr zum Orchester gehabt hat.
- Jedes Orchestermitglied, bzw. dessen Erziehungsberechtigter müssen das Hygienekonzept zur Verfügung gestellt bekommen. Mit der Unterschrift muss dem Verein quittiert werden, dass dieses Hygienekonzept gelesen und verstanden worden ist und das jedes Orchestermitglied dieses auch bestmöglich umsetzen wird. Fragen zur Umsetzung können an das Ausbilderteam und den Vorstand gestellt werden. Für die Einhaltung der gebotenen Hygienestandards bei minderjährigen Orchestermitgliedern/Bläserküken sorgen in erster Linie die Ausbilder, die ggf. hierfür bei Bedarf vom Vorstand oder anderen Orchester-mitgliedern unterstützt werden.
- Bei groben Verstößen gegen die Hygienevorschriften, können von den Ausbildern und dem Vorstand geeignete Maßnahmen wie Ausschluss von der Probe verhängt werden, um den allgemeinen Probebetrieb nicht zu gefährden.
- Die Teilnahme an der Probe ist freiwillig und geschieht ausschließlich auf eigener Verantwortung und Gefahr. Trotz der Umsetzung aller möglichen Hygienemaßnahmen bleibt immer ein Restrisiko der Infektion mit Covid-19 und anderen Krankheitserregern. Orchestermitglieder mit Vorerkrankungen und Mitglieder mit nahestehenden Angehörigen aus Risikogruppen müssen selbst entscheiden, ob sie das Risiko einer Infektion während der Probe eingehen möchten.